Korrekte Lagerung, geringeres Dekubitusrisiko
Patienten müssen während einer OP häufig in eine spezifische Position gebracht werden, um einen optimalen Zugang zum Operationsgebiet zu gewährleisten. Dabei ist die korrekte Lagerung wegen erhöhter Dekubitus-Gefahr extrem wichtig. Grundsätzlich steigt während einer OP das Risiko für einen Dekubitus, weil der Patient absolut relaxiert ist. Kleinere Bewegungen, wie wir sie selbst während des Schlafens noch ausführen, werden durch die Narkose unterbunden. Besonders hoch ist das Risiko für einen Dekubitus, wenn:
- der Patient viele Vorerkrankungen hat, etwa: Diabetes, Adipositas, Durchblutungsstörungen
- die OP über 6 Stunden dauert
- der Blutverlust hoch ist
- der Patient lange auf der Seite liegt
- bei der Lagerung viele mechanische Kräfte wirken und einzelne Körperteile wie das Gesicht ungewöhnlich hohem Druck ausgesetzt sind
- der Patient großer Feuchtigkeit ausgesetzt ist
Kliniken müssen das Risiko sehr ernst nehmen. Nachlässige oder unsachgemäße Lagerung begünstigt nicht nur Druckgeschwüre der Haut und Weichteile: Auch Gelenke und Bandapparate, Nerven und Gefäßen können irreversibel geschädigt werden.
Gefahr der Erblindung
Nervenschäden sind vor allem bei der Bauchlagerung während einer Wirbelsäulen-OP eine Gefahr. Druckschäden an den Augen bis hin zur Erblindung sind möglich, wenn der Kopf nicht richtig gelagert wird.
Strenge Gerichtsurteile
Durch verschiedene Lagerungshilfen, etwa spezielle Kopflagerungskissen, lassen sich solche Lagerungsschäden vermeiden oder zumindest reduzieren. Auch absorbierende Tischauflagen sind empfehlenswert, um den Patienten vor Feuchtigkeit zu schützen. Diese kleinen Hilfsmittel einzusetzen, ist Kliniken dringend zu raten: Im kürzlich überarbeiteten Expertenstandard Dekubitusprophylaxe von 2017 wird die Verantwortung der Einrichtungen stärker als zuvor betont, die Anforderungen an die Pflegekräfte sind nun noch klarer formuliert. Auch die juristische Beurteilung von Dekubitus-Schadensfällen ist streng – oft gilt die Beweisumkehr: Das heißt, die Klinik muss nachweisen, dass sie alles in ihrer Möglichkeit stehende unternommen hat, um einen Dekubitus zu verhindern.